Überblick: Hochschulzugangsberechtigungen

Klothilde Schöberl
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Überblick über mögliche Hochschulzugangsberechtigungen

(Verwirrung ist aufgetreten, seit die Fachhochschule nicht mehr Fachhochschule sondern Hochschule heißt.)

Grundsätzlich benötigt man für ein Universitätsstudium die allgemeine oder eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife, für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) die Fachhochschulreife.

Zugangsvoraussetzungen für die Universität:

So wird nunmehr folgenden Personen der allgemeine Hochschulzugang eröffnet, sofern ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert wurde: 

Darüber hinaus wird beruflich Qualifizierten der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender in der Regel mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis - jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich - die Hochschule die Studieneignung festgestellt hat.

Zugangsvoraussetzungen für alle Fachhochschulstudiengänge der (Fach)Hochschule:

Fachgebundener Zugang zur (Fach)Hochschule:

Die fachgebundene Fachhochschulreife wird nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes Zeugnis der Fachhochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie oder Fachschule. Sie berechtigt zum Studium bestimmter einschlägiger Studiengänge.