Studium für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung

Klothilde Schöberl
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Seit dem Wintersemester 2009/10 wird unter bestimmten Voraussetzungen gemäß Art. 45 Bayerisches Hochschulgesetz in Verbindung mit den §§ 29 bis 33 der Qualifikationsverordnung der Zugang zum Hochschulstudium für beruflich Qualifizierte ermöglicht.

Dabei wird zwischen dem allgemeinen Hochschulzugang für Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Fortbildungsprüfung (z. B. Meister) und dem fachgebundenen Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige unterschieden.

Fachgebundener Hochschulzugang  (Fachgebundene Fachhochschulreife)

Für qualifizierte Berufstätige wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Einzelheiten der Hochschulzugangsprüfung regelt die Universität in einer Satzung.

Quelle: http://www.uni-augsburg.de/einrichtungen/studentenkanzlei/hochschulzugang_fuer_beruflich_qualifizierte/index.html